Entstehungsgeschichte der Siedlung:

Anfang der 30er Jahr im vergangenen Jahrhundert fand, begünstigt durch die Weltwirtschaftskriese und dem Bankenkrach am 13.Juli 1931, ein Umdenken bei der Wohnraumbeschaffung statt. Diese Zeit brachte eine besondere Form der Erwerbslosen- und Kurzarbeitersiedlungen hervor.

Die Arbeitslosenzahlen Anfang der 30er Jahre stiegen auf über 6 Millionen im Jahr 1932. Die Arbeitslosen konnten durch die damalige Arbeitslosenunterstützung, die auf dem Arbeitslosenversicherungsgesetz von 1927 basierte, nicht ausreichend unterstützt werden. Zudem wurden in der damaligen Reichshauptstadt die Wohnungen immer knapper. Die Anzahl der benötigten Wohnungen überstieg bald die Millionengrenze. Eine überhöhte Obdachlosigkeit als auch gesundheitsgefährdende und entwürdigende Wohnverhältnisse waren die Folge des Wohnungsmangels.

Die Bürger Berlins sahen zum Teil keinen anderen Ausweg, als durch sogenanntes „wildes Siedeln“ sich entsprechende Unterkünfte zu besorgen. Die Besiedlung und Errichtung von Unterkünften erfolgte ohne eine Baugenehmigung, zum Teil gegen den Willen oder ohne eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Bis Ende der 30er Jahre zählte Berlin zwischen 70.000 und 80.000 Grundstücke oder auch Parzellen, auf der Siedler ohne Genehmigung dauerhaft wohnten.

Obwohl diese Art der Besiedlung gegen die städtebaulichen Maßnahmen sprach, wurde die Motivation und die Eigeninitiative der Siedler durch die Kommunen sehr geschätzt. Innerhalb der damaligen Regierung mündete die Problematik in der vom Reichskanzler Heinrich Brüning im Oktober 1931erlassenen Notverordnung.

Mit dieser Verordnung bekamen die Siedlungen in der Nähe oder im Umfeld größerer Städte, die dem Charakter ländlicher Siedlungen gleichkamen, endlich den rechtlichen Hintergrund. In der Notverordnung, Kapitel II, §1 heißt es hierzu:
„...Sesshaftmachung der Bevölkerung auf dem Lande zu fördern, um die Erwerbslosigkeit zu vermindern und Erwerbslosen den Lebensunterhalt zu erleichtern,...“. Innerhalb der Verordnung werden weiter noch folgende Charakteristika definiert: Für die Siedlungen und Kleingärten solle eine finanzielle Förderung durch das Reich geschaffen werden.

Es folgten eine Reihe von Verordnungen und Richtlinien, die die Möglichkeiten der Eigentumsbildung in Siedlerland ermöglichten. Das sogenannte Kleinsiedeln als besondere Form des Eigentumswohnens für ärmere Bevölkerungsschichten entstand ausschließlich in den 30er Jahren. In der anderen Zeit versuchte der Staat z.B. durch besondere Mietförderungen für Wohnungen diese Bevölkerungsschichten zu stützen.

Am 10. November 1931 wurde mit der „Richtlinie für vorstädtische Kleinsiedlungen und Bereitstellung von Kleingärten für Erwerbslose“ eine Grundlage geschaffen, um die oben beschriebene Notverordnung weiter umzusetzen. Bei den Bauvorschriften für die Siedlungen war man sehr nachsichtig. Es wurde eine Art der Befreiung von baupolizeilichen Vorschriften erteilt. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wurde sehr stark zentralisiert. Bei der Darlehens und Geldmittelvergabe wurden die Großstädte des Reiches besonders bevorzugt.

Bereits 1931 wurden in Berlin 1.800 Siedlerstellen vergeben. Hierzu gehörten auch die 134 Grundstücke von Marienfelde I, der ersten Stadtrandsiedlung in Berlin.